Wohnung verkaufen in Paderborn: So gelingt der erfolgreiche Wohnungsverkauf mit RE/MAX Immobilien Paderborn

Vermeiden Sie Überraschungen beim Verkauf Ihrer Eigentumswohnung in Paderborn und Umgebung

Nutzen Sie Ihre Eigentumswohnung selbst, oder haben Sie die Wohnung vermietet?

Der Verkauf einer Eigentumswohnung kann aufgrund der vielen potenziellen Fehlerquellen eine Herausforderung darstellen. Denn unabhängig von der Nutzung der Wohnung lauern zahlreiche Fehlerquellen beim Wohnungsverkauf, die zu unliebsamen Überraschungen führen oder den Verkauf ganz verhindern können. Wir haben einige der wichtigsten Fragen und Antworten mit zusätzlichen Informationen zum Verkauf einer Wohnung zusammengestellt.

RE/MAX Immobilien Paderborn ist auf den Verkauf von Eigentumswohnungen spezialisiert. Wir liefern Käufern hilfreiche Informationen und führen diese durch den gesamten Verkaufsprozess. Als kompetenter und zuverlässiger Partner rund um das Immobiliengeschäft sorgen wir dafür, dass Sie sich entspannt zurücklehnen können.

Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch: 05251 699 89 9

Bewertung Ihrer Wohnung in Paderborn online: Jetzt kostenlos berechnen

Bevor Sie Ihre Wohnung verkaufen, sollten Sie eine Immobilienbewertung einholen, um den besmtöglichen Verkaufspreis zu ermitteln.

Eigentumswohnung stressfrei verkaufen mit RE/MAX Immobilien Paderborn

Wir haben jahrelange Erfahrung auf dem lokalen Immobilienmarkt und umfassendes Wissen über die Wertentwicklung. Dadurch können wir den Wert der Immobilie genau ermitteln und Ihnen dabei helfen den optimalen Preis dafür zu erzielen. Durch die Zusammenarbeit mit uns vermeiden Sie Fehler, die zu hohen finanziellen Nachteilen führen können - wie etwa der Verkauf unter Marktwert oder ein zu Ihren Ungunsten ausgestalteter Kaufvertrag.

Neben der Wohnungsbewertung bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen an. Dazu gehören die Erstellung eines hochwertigen Exposés für Ihre Wohnung, die Führung von Besichtigungen, die Unterstützung von Verhandlungen und die Sicherstellung eines reibungslosen Notartermins und der Übergabe.

Ihre Vorteile beim Wohnungsverkauf mit RE/MAX Immobilien Paderborn

Mit unserem Wissen und Service wird Ihr Wohnungsverkauf zum Erfolg

Unsere Leistungen umfassen wesentliche Fragen und Themen rund um den Wohnungsverkauf. Wir zeigen Ihnen auf:

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Ihr Verkaufspartner für Eigentumswohnungen in ganz Paderborn:

Wichtige Fragen rund um das Thema Wohnungsverkauf in Paderborn

Bei hoher Nachfrage nach einer Immobilie und niedrigen Zinsen ist der Verkauf von Immobilien sinnvoll. Der Verkauf einer Immobilie wird in Zeiten steigender Zinsen in bestimmten Marktsegmenten schwieriger. Bevor Sie sich für den Verkauf einer Wohnung entscheiden, ist es wichtig, Lage, Zustand und Ausstattung der Immobilie zu berücksichtigen.

Der Verkauf einer Eigentumswohnung kann auf zwei Arten erfolgen:
Sie verkaufen Ihre Wohnung ohne Makler.
Sie verkaufen Ihre Wohnung über einen Immobilienmakler.
Es ist wichtig, alle Facetten Ihrer aktuellen Situation zu berücksichtigen, bevor Sie einen Verkauf tätigen. Wir helfen Ihnen dabei kostenlos und unverbindlich; Wir empfehlen jedoch, diese Optionen mit einem Makler zu besprechen.

Bevor Sie die Preise festlegen, die Immobilie potenziellen Käufern zeigen oder potenzielle Käufer prüfen, sollten Sie die folgenden Unterlagen zusammenstellen. Letztlich dient dies der Vorbereitung des Haus- oder Wohnungsverkaufs; Darüber hinaus werden beim Verkauf einer Wohnung einige zusätzliche Dokumente benötigt:

Grundriss
Energieausweis
Teilungserklärung
Grundbuchauszug
Protokolle von Eigentümerversammlungen
Nachweise Feuer- und Gebäudeversicherung
Baubeschreibung
Wohnflächenberechnung
Hausgeldabrechnung
Übersicht der Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen

Durch den Verkauf einer Wohnung, die dem Erwerber im Alleineigentum stand oder mindestens drei Jahre in Folge als Wohnsitz genutzt wurde, entfällt die Spekulationssteuer beim Verkauf der Immobilie. Denn nach §23 EStG fällt unter diesen Umständen keine Spekulationssteuer an.

Notare werden von Maklern oder Verkäufern eingesetzt, um Kaufverträge zu erstellen. Sie prüfen auch die Eintragungen im Grundbuch der zu verkaufenden Immobilie. Nachdem sich sowohl Verkäufer als auch Käufer dem Notar vorgestellt haben, beurkundet dieser den Vertrag und meldet Änderungen des Grundbesitzes an das Grundbuchamt.

Beim Verkauf einer Mietwohnung erbt der neue Käufer den Mietvertrag des aktuellen Mieters. Die Rechte des Mieters und der bestehende Mietvertrag bleiben beim Verkauf erhalten. Auch bei der Vermietung einer Eigentumswohnung gilt das Mietbruchverbot. In diesem Fall wird ein neuer Mieter keine bereits bestehenden Vereinbarungen brechen. Details wie offene Mietforderungen und Betriebskosten der Immobilie in den Kaufvertrag aufzunehmen, beugt Streitigkeiten zwischen Käufern und Verkäufern vor.

Details wie offene Mietforderungen und Betriebskosten in den Kaufvertrag aufzunehmen, verhindert Streit und Meinungsverschiedenheiten mit Käufern oder Mietern.

Um die Abzahlung eines laufenden Darlehens für eine Wohnung zu vermeiden, können Käufer die Immobilie mit Zustimmung der finanzierenden Bank erwerben.

Wie viel Prozent der Notarkosten fallen beim Hauskauf an?
Das Gerichts- und Notargebührengesetz (GNotKG) regelt die Gebühren für Notare beim Kauf einer Immobilie. Diese Gebühren richten sich nach dem Kaufpreis des Eigenheims und betragen etwa 1,5 % bis 2 % des endgültig vereinbarten Kaufpreises.

Bevor Sie die Immobilie möglichen Käufern zeigen, sollten Sie den Raum aufräumen und alle notwendigen Reparaturen durchführen.

Potenzielle Käufer müssen sich wohlfühlen, wenn sie Ihre Wohnung zum ersten Mal sehen. Um dies zu erreichen, sollten Sie den Raum so dekorieren, dass er ansprechend erscheint. Dies wird mehr potenzielle Käufer dazu ermutigen, sich die Immobilie anzusehen und sie möglicherweise zu kaufen.

Der Verkauf einer Wohnung ist mit einer Vielzahl von Kosten verbunden, einschließlich der Zahlung von Dokumentationen oder Reparaturen.

Wertgutachten
Energieausweis
Private Verkaufsanzeige in einem Onlineportal
Maklerprovision (bei privaten Immobilienverkäufen)
Grunderwerbsteuer
Spekulationssteuer bei Wertzuwachs (bei Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist für nicht selbst bewohnte Immobilien)
Notarkosten
Löschung von Rechten Dritter (Notarkosten)

Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung trägt in der Regel der Käufer die Notarkosten. Daher beauftragen sie in der Regel den Notar mit der Abwicklung des Immobilienkaufs. Der Verkäufer muss alle Grundstücksgebühren begleichen, bevor er das Eigentum an der Immobilie überträgt.

Vor dem Verkauf ihres Hauses sollten die Menschen einen Fachmann beauftragen, um ihre Immobilie zu schätzen. Auf diese Weise können sie einen angemessenen Angebotspreis für ihre Wohnung ermitteln. Zuerst sollten die Leute fragen, was der aktuelle Wert ihres Hauses ist. Die Entscheidung über einen fairen Verkaufspreis erfordert die Kenntnis dieses Wertes. Alternativ können Besucher unser Immobilienbewertungstool für eine kurze Einschätzung nutzen.

Immobilienkaufverträge müssen notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein. Alle an der Vereinbarung Beteiligten müssen der notariellen Beurkundung zustimmen. Ohne notariell beglaubigtes Siegel gilt ein Grundstückskauf als ungültig.

Der Verkauf einer Immobilie ohne Makler kann riskant sein. Bevor Sie den Verkauf beurkunden, müssen Sie den Notar über die Immobilie informieren. Das Nichtbeachten wesentlicher Mängel an der Immobilie kann zu erheblichen finanziellen Schäden führen. Vor der Beurkundung des Verkaufs müssen Sie auch mehrere Dokumente vom Notar einholen. Dazu gehören ein aktueller Grundbuchauszug und ein aktueller Katasterplan. Am besten vertrauen Sie den Verkauf der Immobilie einem erfahrenen Immobilienmakler an, der bei der Preisfindung und Vermarktung der Immobilie behilflich sein kann.

Auszug aus der Flurkarte (Ansprechpartner ist das zuständige Katasteramt)
Grundbuchauszug (erhältlich beim zuständigen Amtsgericht)
Wohnflächenberechnung
Bauunterlagen (Baugenehmigung, Bauplan, Bauzeichnungen, Grundrisse, Ansichten etc.)
Teilungserklärung
Protokolle zu den letzten Eigentümerversammlungen
Gemeinschaftsordnung
Aufteilungsplan
Hausgeldabrechnungen der letzten Jahre
Wirtschaftsplan
bei vermieteter Wohnung: Mietvertrag
Rechnungen zu umfangreicheren Sanierungsmaßnahmen
Nach größeren Umbauten: Unterlagen zur Statik
Versicherungsschein zur Wohngebäudeversicherung (Ansprechpartner ist die Hausverwaltung)
Unterlagen zur Haustechnik in der Wohnung (beispielsweise Wartungsberichte zur Gasetagenheizung)
Energieausweis (diesen muss dem Käufer spätestens eine Woche nach der notariellen Beurkundung ausgehändigt werden)
Bei der Wohnungsübergabe: Übergabeprotokoll

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